eGK

Die Elektronische Gesundheitskarte

Für den Einsatz der eGK sind spezielle Kartenleser notwendig. Einen Zuschuss erhalten Sie nur, wenn der neue Kartenleser eine gematik-Zulassung besitzt.

Die eGK ist eine „Smart Card“ genannte Mirkoprozessorkarte, auf der Informationen sicher abgelegt werden können. Im Gegensatz zur normalen Krankenversichertenkarte, von der Informationen gelöscht oder kopiert werden können, ist die eGK durch eine sechsstellige PIN gegen unbefugten Zugriff geschützt. Bei den Anwendungen der eGK wird zwischen Pflichtanwendungen und freiwilligen Anwendungen unterschieden. Die Pflichtanwendungen sind für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen verbindlich. Die Nutzung der freiwilligen Angaben ist dem Versicherten selbst überlassen. Nur durch Zustimmung des Versicherten können solche Anwendungen genutzt werden.

Pflichtanwendungen der eGK:

  1. Übermittlung der Versichertenstammdaten
  2. Elektronisches Empfangen und Einlösen von Verordnungen (eVerordnung)
  3. Verwendung der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC), die sich auf der Rückseite der eGK befindet.
Die eGK ist mit einem Lichtbild des Versicherten versehen, dies soll verhindern, dass die eGK von jemand anderem als dem Versicherten selbst genutzt wird. Zur Zeit stehen für die eGK zwei Anwendungen zur Verfügung: die Versichertenstammdaten und die Europäische Krankenversicherungskarte. 3 weitere Anwendungen befinden sich derzeit in der Vorbereitungsphase.

Für den Einsatz der eGK sind spezielle Kartenleser notwendig. Einen Zuschuss erhalten Sie nur, wenn der neue Kartenleser eine gematik-Zulassung besitzt.

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Elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die gematik
Die eGK kann nur von speziellen Kartenlesegeräten ausgewertet werden. Viele Ärzte besitzen derzeit noch ein altes Kartenlesegerät, das nur in der Lage ist, die herkömmliche Versichertenkarte auszulesen. Da die Krankenkassen am meisten von der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte profitieren sollen sie auch die Kosten für die eGK-Kartenlesegeräte übernehmen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Krankenkassen haben sich auf Pauschalen geeinigt, die als Zuschuss zum neuen Kartenleser für die eGK erstattet werden soll. Es kann je eine Pauschale für ein stationäres eGK-Kartenlesegerät, ein mobiles eGK-Kartenlesegerät für Hausbesuche und für installationsbedingte Aufwendungen geltend gemacht werden. Wichtig ist es darauf zu achten, dass das neue Kartenlesegerät über die gematik-Zulassung verfügt. Nur eGK Kartenleser, mit Zulassung der gematik können einen Zuschuss erhalten.

Die gematik

Die gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) ist für die Konzeption der Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur, die Zulassung von Komponenten und den Betrieb zuständig. Sie wurde am 11.01.2005 gegründet und hat ihren Sitz in Berlin.

 

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